TODESFALL

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Das ewige Leben

Gerne begleiten wir Sie in einer Trauersituation. Bitte scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Eine Aussprache kann erleichtern und Wege aufzeigen. Auch den Kontakt zu einer Trauergruppe können wir herstellen. Im Todesfall kümmert sich zunächst ein Bestatter Ihrer Wahl um die ersten Schritte. Auf Ihren Wunsch nimmt er Kontakt mit uns auf und sorgt für die Terminabsprache. Wir setzen uns dann von uns aus mit Ihnen in Verbindung. In der Begegnung ist Raum für Sie und Ihre Trauer. Miteinander schauen wir auf den Tag der Beisetzung. 

Das Leben beginnt

Glaube ist die Hoffnung, dass das Leben mit dem Tod nicht endet, sondern erst beginnt.
(Elias Raatz)

Telefonseelsorge

Die Telefonseelsorge erreichen Sie unter 0800 / 1110111 oder 0800 / 1110222.
Sonnenuntergang am See, im Vordergrund wehen sanft ein paar Gräser

Notfallnummer

Bei einem plötzlichen Sterbefall oder dem Wunsch nach Krankensalbung erreichen Sie unter folgender

Notfallnummer:  05452 932410

einen priesterlichen Seelsorger in Rufbereitschaft für die katholischen Pfarrgemeinden St. Dionysius Recke, St. Agatha Mettingen und St. Margaretha Westerkappeln.

Bitte beachten Sie auch, dass der Priester, der Rufbereitschaft hat, in dieser Zeit auch Gottesdienste feiert und andere Dienste übernimmt. So kann es vorkommen, dass Sie unter der Notfallnummer nicht direkt jemanden erreichen. Bitte hinterlassen Sie Ihren Namen und eine Telefonnummer. Sie werden so schnell wie möglich zurückgerufen.

Bestattungstermine werden über den jeweiligen Bestatter vereinbart.

In allgemeinen seelsorglichen Angelegenheiten können Sie die Telefonseelsorge 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr unter den kostenfreien Rufnummern 0800 - 111 0 111 und 0800 - 111 0 222 erreichen. Mehr dazu hier.

Terminabsprachen oder sonstige Anliegen können mit den jeweiligen Pfarrbüros während der Öffnungszeiten besprochen oder per E-Mail geklärt werden.


 

Die Beerdigung

Die Beerdigung bzw. eine Trauerfeier ist keines der sieben Sakramente, allerdings eine wichtige Form des Abschiednehmens im Rahmen eines Gottesdienstes. Es gibt dazu verschiedene Formen.

Was muss ich tun, wenn ein Angehöriger verstorben ist?

  • nehmen Sie sich die Zeit, sich zunächst bewußt von ihrem Angehörigen zu verabschieden
  • benachrichtigen Sie ein Bestattungsunternehmen
  • kontaktieren Sie unser Pfarrbüro, Kontaktinformationen hier 
  • Der Seelsorger, der die Trauerfeier leiten wird, meldet sich bei Ihnen für ein Trauergespräch, bei dem auch ihre Fragen und Wünsche zur Trauerfeier besprochen werden.
  • Wenn Sie es wünschen, in den Heiligen Messen in der Pfarrgemeinde für den Verstorbenen gebetet. Bitte melden Sie sich hierzu im Pfarrbüro. Einen Tag vor der Beerdigung läutet die Totenglocke in der jeweiligen Kirche (um 11.00 Uhr in Recke oder um 11.45 Uhr in Steinbeck).

Welche Feierformen gibt es?

In unserer Pfarrgemeinde beginnen die Trauerfeiern üblicherweise in der Friedhofskapelle.

Wahlweise wird dort ein Wortgottesdienst gehalten und anschließend der Sarg oder die Urne zum Grab geleitet und beigesetzt.

Alternativ besteht die Möglichkeit nach der Beerdigung oder Urnenbeisetzung auf dem Friedhof im Anschluss in der Kirche eine Heilige Messe als Seelenamt (mit Eucharistie) für den Verstorbenen zu feiern. Nach der Beerdigung können Sie mit dem Pfarrbüro das Sechswochenamt absprechen.  Es ist eine gute Gelegenheit als Familie noch einmal zusammen zukommen, um des Verstorbenen in der Heiligen Messe zu gedenken
Eine weiße Kerze mit einem schwarzen Band steht auf dunklen Hintergrund
Ein Engel aus Stein ist an einen Grabstein gelehnt

Bestattung/Beerdigung: Feier der Gemeinschaft über den Tod hinaus

Auf ein kirchliches Begräbnis hat jeder Getaufte und nicht freiwillig aus der Kirche Ausgetretene einen Anspruch. Die kirchliche Bestattung ist eine liturgische Feier der Kirche, bei der die Gemeinschaft mit dem Verstorbenen betont und – vor allem den Angehörigen – die tröstende und aufrichtende Botschaft von Jesu Tod und Auferstehung verkündet wird.

Geleitet wird ein kirchliches Begräbnis von einem Priester oder Diakon. Der Bischof kann auch Pastoralreferenten oder engagierte Laien aus der Pfarrgemeinde  mit der Leitung von Begräbnisfeiern beauftragen. Die Kirche hat einen eigenen Ritus hierfür entwickelt. Die wesentlichen Inhalte sind: Gebet, Lesung, Ansprache, Einsegnung des Toten und des Grabes. Nach Möglichkeit soll eine Eucharistiefeier vorausgehen oder folgen. Diese Messe bei der Beerdigung wird Requiem genannt.

Nach dem Kirchenrecht ist das kirchliche Begräbnis denjenigen zu verweigern, die sich von der Kirche und ihrem Glaubensverständnis offenkundig losgesagt haben. Und: "Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, dass die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen" (Katholisches Kirchenrecht: Codex Iuris Canonici, Canon 1176, § 3).

Die Frage, ob in begründeten Einzelfällen aus der Kirche Ausgetretene kirchlich bestattet werden können, ist differenziert und jeweils konkret zu beantworten. In allen Zweifelsfällen ist der Ortsbischof zu befragen.



Requiem

Requiem wird die Eucharistiefeier für einen Verstorbenen an seinem Beerdigungstag genannt. Diese Messfeier hat ihren Namen nach dem Eingangsgebet erhalten, das mit den Worten beginnt: "Requiem aeternam ... = Ewige Ruhe schenke ...".

Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts,Gerhard (Hrsg.), Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996, Foto: Michael Bönte, Kirche+Leben

Videos zum Thema "Tod" von Kirche-und-Leben

Hintergrund: Auferstehung – "...sonst wäre euer Glaube sinnlos"

Jesu Auferstehung hat für das Christentum grundlegende und unverzichtbare Bedeutung. Paulus schreibt: "Wenn es keine Auferstehung der Toten gibt, ist auch Christus nicht auferweckt worden. Ist aber Christus nicht auferweckt worden, so ist unsere Predigt leer und euer Glaube sinnlos" (1 Kor 15,13 f). Der Glaube an die Auferstehung Jesu und die Auferweckung der Toten ist von Anfang Bekenntnis der Jünger und im Glaubensbekenntnis der Kirche, dem Credo, fest verankert.

Während im Alten Testament sich Aussagen über die Auferstehung der Toten erst spät finden, spiegelt das gesamte Neue Testament die einmütige Überzeugung von der schon geschehenen Auferweckung Jesu wider: Gott hat durch sein einzigartiges Handeln, indem er Jesus auferweckte, den Gekreuzigten gerechtfertigt (Apg 2,36); die Jünger werden durch den Auferstandenen zu Zeugen des Evangeliums "bis an die Grenzen der Welt" (Apg 1,8).
Eine Figur von Jesus in der Kirche
Die Auferweckung Jesu ist keine historisch beweisbare Tatsache, sondern eine nur im Glauben erfassbare Wirklichkeit (Mysterium), da sie nicht Rückkehr in eine empirisch nachprüfbare Daseinsform ist, sondern Übergang in die uns noch verborgene zukünftige Daseinsform bei Gott.
Darum gibt es weder unmittelbare Zeugen des Auferstehungsvorganges, noch ist der Auferstandene auf die Bedingungen objektiver Erkenntnis festlegbar.
Historisch greifbar ist lediglich die Veränderung der Jünger, die aus verängstigten Menschen zu mutigen Zeugen des Evangeliums werden und die einmütig bekennen: "Gott hat Jesus von den Toten auferweckt." Dieses gemeinsame und auch angesichts von Verfolgung und Tod durchgehaltene Glaubensbekenntnis führt zur Gründung der Kirche. Nicht ein Wunschdenken der Jünger ist Grund ihres Glaubens an den Auferstandenen, sondern dieser Glaube wird erst durch die Auferstehung begründet.
Die Erzählungen vom leeren Grab wie von den verschiedenen Erscheinungen sind selbst schon Bestandteil des Glaubenszeugnisses.

Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts, Gerhard (Hrsg.), Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996. Foto: Michael Bönte, Kirche+Leben

Die Sakramente